Infektionsschutzkonzept des Leinefelder Ju-Jutsu-Verein e.V. Stand November 2021
(§5 Abs 3 der Maßnahmenverordnung) – Version 2.1.)
1. Verantwortliche Person/Organisation
Leinefelder Ju-Jutsu Verein e.V.
c/o Gerald Eckert
Hertzstraße 3A
37327 Leinefelde-Worbis
Die Personen, welche für die Durchführung des Sportbetriebes verantwortlichen sind (Vorstandsmitglieder, Trainer), haben für die Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes und im Besonderen der Hygieneregeln (Siehe Abschnitt 9) Sorge zu tragen.
Das bedeutet im gegebenen Fall dass sie Tests, Impfzertifikate und Genesen- Bescheinigungen kontrollieren müssen und bei Zuwiderhandlungen Hausverbote aussprechen können.
2. Angaben zur Raumgröße in Gebäuden: Sporthalle der Konrad-Hentrich-Schule; Konrad-Martin-Straße/Ecke Bergstraße, 37327 Leinefelde-Worbis
Folgende Flächengröße für folgende Räume stehen zur Verfügung:
Sportraum / Flächengröße / Nutzungszweck / Max. Anzahl Nutzer
Empore
Mattenfläche 1 / 9x9 (81 m2) / Techniktraining / Max. 16 in Gruppen aus zwei Personen (4 m2 pro Person)
Mattenfläche 2 / 9x9 (81 m2) / Techniktraining / Max. 16 in Gruppen aus zwei Personen (4 m2 pro Person)
3. Angaben zur Größe begehbarer Grundstücksflächen unter freiem Himmel
Wartebereich vor der Halle: 125 m2
4. Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung
Ausstattung der Sportanlagen mit Lüftungs- bzw. Klimaanlagen und Fenstern:
Sportraum Lüftungs- bzw. Klimaanlage Anzahl u. Anordnung der Fenster
Empore keine
4 Oberlichter an Längsseite der Empore; großflächige Verbindung zur Sporthalle, welche über Lüftungsanlage belüftet wird
5. Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung
Folgende Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung werden getroffen:
• Stoßbelüftung über das Treppenhaus und die geöffneten Eingangstüren vor jeder Trainingseinheit
• Ein- und Ausgangstüren sowie Fenster werden geöffnet gehalten
6. Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstandes
Wir sind bemüht den direkten Kontakt der Trainingsteilnehmer*innen so stark wie möglich zu minimieren, da er jedoch essentiell in unserer Sportart ist, ist er mittelfristig nicht vermeidbar. Um trotzdem die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus so klein wie möglich zu halten, findet das Training mit festen Trainingspartnern und mit Mund- und Nasenschutz statt.
7. Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs
Folgende Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehres sind getroffen:
• Sportanlage wird in den Warnstufen voranging von Vereinsverantwortlichen, Trainer*innen sowie Sportler*innen betreten
• Alle Trainingseinheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt, d.h. Begleitpersonen (Eltern) dürfen die Sportanlage nicht betreten
• Trainer*innen empfangen die Sportler vor der Sporthalle bzw. am Eingang und übergeben diese am Ende des Trainings dort an die Begleitpersonen (Eltern)
• Beim Betreten bzw. der Verlassen der Halle wird darauf geachtet, dass kein Kontakt zu anderen Gruppen oder Personen entsteht
8. Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln
Folgende weitere Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln (§3 Abs.2, 3 und §4 Maßnahmenverordnung sowie §46 ) sind getroffen:
Was immer gilt:
• Die 10 wichtigsten Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind hinreichend bekannt gemacht, werden eingehalten, umgesetzt und durchgesetzt. Es wurde ein allgemeinverständliches Poster mit Piktogrammen erstellt und hängt in der Sportstätte aus. (Siehe Anhang 1)
• Es ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand unter den Paaren weitestgehend eingehalten wird
• Im Außenbereich, Nassbereich muss keine Mund – Nasen – Bedeckung oder qualifizierte Gesichtsmaske getragen werden, solange der nötige Abstand von 2 m zueinander eingehalten wird.
• Die für den Sport- und Vereinsbetrieb geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln sind hinreichend bekannt gemacht, werden eingehalten, umgesetzt und durchgesetzt.
• Der Ausschluss von Personen mit Symptomen einer COVID-19 Erkrankung sowie von Personen, die sich einer Quarantänemaßnahme zu unterziehen haben (z.B. Reiserückkehrer*innen und Kontaktpersonen).
• Zur Nutzung der Sport- und Sanitäranlagen stehen ausreichend Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Flüssigseife mit Spendern und Papierhandtüchern zur Verfügung, genauso wie Einweghandschuhe und Mund – Nasen – Bedeckungen für Erste – Hilfe – Maßnahmen.
• Alle Sportgeräte die genutzt wurden, werden nach der Nutzung desinfiziert.
• Zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten werden Anwesenheitslisten mit relevanten Kontaktdaten für jegliches Training, alle Sportveranstaltungen, Versammlungen, etc. in geschlossenen Räumen geführt und für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt. Die Nachverfolgung erfolgt analog.
• Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen sind Sportbetrieb und sind grundsätzlich weder anmelde- noch anzeigepflichtig.
• Zusätzlich werden die in den folgende Stufen geregelten Maßnahmen unter Beachtung der regionalen Beschränkungen des Landkreises Eichsfeld beachtet:
Basisstufe
• Sportbetrieb unter Beachtung der allgemeinen Infektionsschutzregelungen [was immer gilt] vollumfänglich möglich
• keine Testpflicht
• Kontaktnachverfolgung bei Sport in geschlossenen Räumen
• Anzeige- und Genehmigungspflicht von Sportveranstaltungen mit Zuschauern werden beachtet
Warnstufe 1
• 3G für Sport in geschlossenen Räumen
• Kontaktnachverfolgung innerhalb geschlossener Räume
• regionale Beschränkung werden beachtet
Warnstufe 2
• 3G für Sport in geschlossenen Räumen und für Kontaktsportarten außerhalb geschlossener Räume
• Ju-Jutsu gilt als Kontaktsportart, da dort der Mindestabstand unterschritten wird
• Kontaktnachverfolgung innerhalb geschlossener Räume
• regionale Beschränkungen werden beachtet
Warnstufe 3
• 3G - Regelungen im gesamten organisierten Sport
• Ju-Jutsu gilt als Kontaktsportart, da dort der Mindestabstand unterschritten wird
• Kontaktnachverfolgung innerhalb geschlossener Räume erfolgt nach vorgegebenen Richtlinien
• regionale Beschränkung werden beachtet
9. Hygieneregeln
Im Krankheitsfall zu Hause bleiben - bleib im Krankheitsfall oder in Verdachtsfällen von infektiösen Krankheitssymptomen zu Hause und kuriere Dich aus. Du hast in diesen Tagen Trainingsverbot.
Mund- und Nasenschutz tragen - Alle Ju-Jutsuka müssen beim Techniktraining einen Mund und Nasenschutz tragen.
Ab Warnstufe 1 – Zutritt zum Dojo und der Sporthalle nur nach 3G-Regel, d.h. nur nach Vorlage eines negativen Corona-Schnelltest, welcher nicht älter als 24 Stunden ist.
Diese Regel entfällt für nachweislich geimpfte und genesene Personen (Vorzeigen Impfausweis bzw. über APP notwendig) sowie für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Positiv getesteten Personen dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen
oder zuschauen.
Möglichst Körperkontakte vermeiden - Begrüßung und Verabschiedung erfolgen nur mit einer Verbeugung. Notwendige Körperkontakte erfolgen immer mit Respekt und Achtung vor dem Gegner.
Hände gründlich waschen - Mit fließendem Wasser und Seife mit einer Dauer von 20 bis 30 sec.; Sauberes Tuch zum Abtrocknen. Alternativ Desinfektionsmittel benutzen.
Richtig husten und niesen - Nur mit Abstand Husten und Niesen. Möglichst wegdrehen oder Matte verlassen.
Sauberer Ju-Jutsu-Anzug - Der Gi sollte frisch gewaschen sein und darf vor allem nicht mit Blut, Hustenschleim, Nasensekret oder ähnlichem verschmutzt sein.
Umkleiden und Duschen zu Hause - Gruppen- oder Gemeinschaftsräume werden nicht genutzt, d.h. die Teilnehmer müssen sich zu Hause umziehen bzw. Duschen. Der Zugang zu den WC-Anlagen erfolgt weiterhin durch die Umkleidekabinen, sollten aber nur in Ausnahmefällen benutzt werden.
Matte desinfizieren - Die Matte sollte nach jedem Training feucht gereinigt und desinfiziert werden.
Trainingsmittel desinfizieren - Alle Trainingsmittel (Wurfpuppen, Pratzen, Übungswaffen usw.) müssen nach jedem Training desinfiziert werden.
Trainingshalle lüften - Nach jeder Trainingseinheit sollte eine Stoßbelüftung der Trainingshalle durchgeführt werden.
Schlussbemerkung
Dieses Konzept wird für alle Teilnehmer deutlich sichtbar im Dojo ausgehängt und an die Mitglieder elektronisch verteilt. Der/die Trainer werden durch den Vorstand über die Hygienebestimmungen geschult (Videokonferenz, persönlich und/oder per e-Mail). Die Trainer weisen alle Teilnehmer auf die unbedingte Einhaltung des Konzeptes hin. Außerdem wird das Konzept über die Homepage den Mitgliedern des LJJV kenntlich gemacht.
Personen, die sich nicht an die Bestimmungen dieses Konzeptes bzw. die gesetzlichen Bestimmungen halten, werden unter Ausübung des Hausrechtes sofort des Dojos und der Sporthalle verwiesen.
Leinefelde, November 2021
Der Vorstand.
Download des Hygienekonzepts als PDF-Datei
Quellnachweise:
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-11-03_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe-Sport.pdf
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/ThuerSARS-CoV-2-KiJuSSP-VO.pdf
https://www.thueringen-sport.de/service/coronavirus/